AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemein

    Der Vermieter legt Wert darauf, dass Gäste einen angenehmen Urlaub genießen können und im besten Fall zu Stammgästen werden. Sollte trotz allem einmal etwas nicht so sein, sollte in jedem Fall zuerst dieser Punkt besprochen werden. Ausgehend von unseren moralischen Vorstellungen vermieten wir das Ferienhaus nur an Ehepaare und Familien. Sollten unter den Gästen mehrere Paare sein, möchten wir, dass alle Paare verheiratet sind, soweit diese im gleichen Zimmer übernachten.

  2. Rauchen

    Das Haus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen ist im kompletten Haus untersagt.

  3. Vertragsabschluß

    Durch eine vom Vermieter bestätigte Buchung wird zwischen Gast des Ferienhauses und dem Vermieter des Ferienhauses ein zeitlich befristeter Mietvertrag abgeschlossen. Es dürfen vom Gast nur die in der Buchung angegebenen Gäste im Ferienhaus untergebracht werden. Die Übernachtung von nicht genehmigten Übernachtungsgästen ist untersagt. Bei Unterbringung nicht genehmigter Übernachtungsgäste, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung festlegen. Die vereinbarte Miete bleibt davon unberührt. Der Gast ist nicht berechtigt das Ferienhaus als Wohnsitz anzugeben.

  4. Leistungen im Mietpreis enthalten
    • Nutzung des Ferienhauses bzw. Teilbereiche des Ferienhauses.
    • Nutzung der Sonnenterasse vor dem Haus
    • Wasser, Strom, Heizung (Zentralheizung)
    • Nutzung des Inventars, soweit dies zugänglich ist und nicht unter Verschluss ist. Einzelne Schränke oder Zimmer können verschlossen sein, da darin persönliche Dinge des Vermieters aufbewahrt werden. Diesbezüglich sind die Hinweise zur Benutzung des Hauses hilfreich, damit der Gast vollen Nutzen hat und einen ungestörten Urlaub genießen kann. Sollte dem Gast auffallen, dass an einem Gerät oder Gegenstand ein Defekt besteht, soll der Gast dies schnellst möglich dem Vermieter mitteilen, damit dieser den Defekt beseitigen kann. Sollte von einem defekten Gerät Gefahr ausgehen, z.B. einem defekten Elektrogerät, darf dieses nicht weiter benutzt werden.
    • Die Bettwäsche wird einmalig zum Bezug des Ferienhauses zur Verfügung gestellt.


    Freiwillige Eventualleistungen des Vermieters

    • Je nach Jahreszeit kann der Vermieter den Gästen Brennholz zur Verfügung stellen, um den Kachelofen zu beheizen. Die Benutzung des Kachelofen setzt eine kurze Einweisung voraus, die bei der Übergabe erfolgen kann.
  5. Zu beachten
    • Bezüglich Feuer bitten wir darum den Punkt Feuer in der AGB´s zu beachten.
    • Bei dem Ferienhaus handelt es sich um ein altes, ehemaliges Bergbauernhaus. Es ist nicht behindertengerecht. So gibt es im ganzen Haus Stufen, Treppen, Türschwellen usw.
    • Die letzten etwa 200 m sind eine Privatstraße, die nicht ständig geräumt oder gestreut wird. Es kann somit sein, dass die Zufahrt im Winter nicht durchgehend gewährleistet werden kann, und die letzten etwa 200 m zu Fuß gegangen werden muss.
    • Auf dem Dach des Ferienhauses befindet sich eine PV-Anlage zur Erzeugung vom umweltfreundlichen Strom. Bei Schneefall besteht die Gefahr, dass sich vom Dach Dachlawinen lösen können, was im Gebirge nichts Ungewöhnliches ist. Aus diesem Grund müssen die Gäste besonders vorsichtig sein, wenn noch Schnee auf dem Dach liegt. Speziell bei eintretendem Tauwetter lösen sich Dachlawinen besonders leicht.
    • Aus Sicherheitsgründen wird nur das Wohnhaus bzw. Teilbereiche vermietet. Die Scheune, der Stall usw. des ehemaligen Bergbauernhofs wird aus Sicherheitsgründen nicht vermietet und ist nicht für Gäste zugänglich.
    • Abwasser: Das Ferienhaus ist nicht an einen Kanal angeschlossen. Es verfügt über eine biologische Kläranlage. Aus diesem Grund dürfen in die Toilette ausser den menschlichen Hinterlassenschaften und dem Toilettenpapier keinerlei anderen Dinge wie Windeln, Binden, Kondome oder anderes gelangen, da dies die biologische Kläranlage verstopfen und unbrauchbar machen kann, wodurch die gesamte Hausentwässerung ausfallen kann.
    • Alarmanlage: Das Haus verfügt über eine Alarmanlage die deaktiviert ist, wenn das Ferienhaus vermietet ist. Die Sensoren im Haus verfügen über einen Demontageschutz. Dies bedeutet, dass die Alarmanlage auch im deaktivierten Zustand auslösen kann, wenn jemand versucht die Sensoren zu entfernen. Sollte die Alarmanlage durch einen Unfall auslösen, bitten wir Sie Ruhe zu bewahren. Die Alarmanlage kann per Fernwartung wieder abgestellt werden. Bitte versuchen Sie in keinem Fall die Alarmanlage auszustecken oder anderweitig still zu legen, da wir sonst nicht mehr in der Lage sind die Anlage abzustellen, da die Sirene und die Steuerungseinheit unabhängig voneinander betrieben werden. Die gesamte Anlage kann aber nur per Telefon über die Steuerungseinheit abgeschaltet werden.
  6. Pflichten des Vermieters

    Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast für die vereinbarte Dauer ein Ferienhaus im vereinbarten Zustand und den gesetzlichen Vorschriften zu überlassen. Der Zustand und die Ausstattung wird auf der Internetseite des Ferienhauses extra näher beschrieben.

  7. Rechte und Pflichten des Gastes

    Der Gast ist berechtigt, das Haus bzw. die gemieteten Teilbereiche im üblichen Umfang als Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Der Gast ist verpflichtet das Haus und die Außenanlagen schonend zu behandeln. Das Ferienhaus beschränkt sich auf das Wohnhaus des Ferienhauses bzw. die gemieteten Teilbereiche. Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude des früheren Bergbauernhofs wie Stall, Scheune usw. werden nicht mit vermietet und dürfen aus Sicherheitsgründen nicht betreten werden.

  8. Zahlungsbedingungen

    50% des Buchungspreises ist gleich nach der Buchung per Überweisung zu begleichen. Der Rest des Buchungspreises so wie die Kaution ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Ist der Gast mit den Zahlungen überfällig, kann der Vermieter das Ferienhaus an andere Gäste vermieten und/oder die Vereinbarung kündigen. Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein das Ferienhaus für den vereinbarten Zeitraum an einen anderen Gast zu vermieten, ist der Mietausfall vom Gast zu tragen, mindestens jedoch in der Höhe der Stornogebühren. Der Gast erhält nur Zugang zum Ferienhaus, wenn alle Zahlungsverpflichtungen beglichen wurden. Die Zahlungen sind an das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Vermieters zu bezahlen.

  9. Stornobedingungen

    Sollte der Gast die Reise nicht antreten können, berechnen wir für die Stornierung folgende Gebühren.

    • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
    • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
    • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
    • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
    • ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.


    Hinweis: Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie bei jeder beliebigen Versicherung buchen. Angebote für Reiserücktrittsversicherungen erhalten Sie im Internet oder Sie fragen einen Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens.

  10. Kaution

    Die Kaution ist entsprechend den Zahlungsbedingungen zu entrichten. Die Kaution erhält der Gast innerhalb von 2-4 Wochen nach Reiseende per Überweisung zurück, soweit das Haus in einem vereinbarungsgemäßen Zustand verlassen wird.

  11. Endreinigung

    Unter Endreinigung verstehen wir nicht, dass wir das Geschirr spülen und den Müll nach draußen bringen. Bitte bringen Sie vor Ihrer Abreise den Müll in Müllbeuteln an die vorgesehenen Stellen und das gespülte Geschirr an den vorgesehen Platz. Bitte hinterlassen Sie das Haus einfach in einem Zustand, wie Sie es von Gästen erwarten würden, wen es Ihr Haus wäre.

  12. Tiere

    Haustiere sind nicht gestatet.

  13. Haftung

    Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Unfälle im Ferienhaus oder auf dem Grundstück. Entstehen im Haus Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf, der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Die Haftung des Vermieters ist im Übrigen ausgeschlossen, soweit das Ferienhaus durch höhere Gewalt, behördliche Anordnung/Auflagen oder nicht vom Ferienhaus des Vermieters ausgehende Belästigungen beeinträchtigt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn eintretende Beeinträchtigungen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten zurückzuführen sind. Eine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters, die durch Mängel der Mietsache verursacht werden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters oder dessen Beauftragten verursacht worden. Jede Haftung des Vermieters, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist auf das Recht des Mieters zur Minderung der Miete beschränkt und der Höhe nach durch den vereinbarten Mietpreis begrenzt. Die Geltendmachung von Folgeschäden ist ausgeschlossen.

  14. Mietobjekt Ferienhaus

    Die Vermietung erfolgt mit vollständigem Inventar, einschließlich Geschirr. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar pfleglich zu behandeln und eventuelle, durch sein Verschulden entstandene Schäden dem Vermieter zu melden und durch Geldleistung zu ersetzen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt zum vereinbarten Mietbeginn für die vereinbarte Mietzeit frei und grundsätzlich bewohnbar ist. Geringfügige Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. fehlende Teile der Ausrüstung, geringe Unsauberkeiten, gelegentlich kurzzeitig, vom Vermieter nicht zu vertretende Ausfälle der Strom- oder Wasserversorgung, Ausfall technischer Geräte etc.) berechtigen den Mieter nicht zur Mietpreisminderung oder zu Schadensersatzansprüchen. Mängel der Mietsache, die deren Gebrauch nachhaltig mindern, berechtigen den Mieter zur Mietpreisminderung, wenn er zuvor den Vermieter oder dessen Beauftragten auf diese Mängel hingewiesen, zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat und der Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Der Vermieter darf bei Notfällen das Mietobjekt jederzeit betreten. Falls eine Reparatur notwendig ist, wird der Mieter vorab benachrichtigt. Ein Besichtungsrecht ergibt sich aus der übernommen Reinigungspflicht und kann ohne direkte Vorankündigung ausgeübt werden soweit dies zusätzlich gebucht wurde.

  15. Feuer

    Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nach Einweisung zum Beheizen des Kachelofens erlaubt. Der Kachelofen darf nur mit trockenem unbehandeltem Holz beheizt werden. Für einen Grill ist Feuer nur in einem zugelassenen Grill im Freien an der für den Grill vorgesehenen Stelle erlaubt, soweit zur Befeuerung ausschließlich Holzkohle und zugelassene Grillanzünder verwendet werden. Auch ein Gasgrill darf an der vorgesehenen Grillstelle verwendet wenden.

  16. Datenschutz

    Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist (Reinigungsdienst, Hausverwaltung, Versicherung, Behörden etc.).

  17. Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand gilt der Wohnort des Vermieters, in diesem Fall das Amtsgericht Schwandorf oder das ggf. nächstliegende Gericht.

  18. Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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